Damit die Werkstücke der technischen Zeichnung richtig gefertigt werden können, trägt der Konstrukteur in die technische Zeichnung die einzelnen Maße ein. | |
| Da der Konstrukteur weiß, dass man nie 100% genau fertigen kann, gibt er zusätzlich Toleranzen für die Maße mit an: | Bild 1: Bild 2: | Man bezeichnet: Bild 1 (links): | | Bild 2 (rechts): | 19,8 mm | Mindestmaß | 20,1 mm | 20,0 mm | Nennmaß | 20,0 mm | 20,2 mm | Höchstmaß | 20,2 mm | 0,4 mm | Toleranzbreite | 0,1 mm |
|
Das bedeutet, dass das gefertigte Werkstück - im Bild links: eine seitliche Länge von mindestens 19,8 mm und höchstens 20,2 mm haben darf.
- im Bild rechts: eine seitliche Länge von mindestens 20,1 mm und höchstens 20,2 mm haben darf.
|
|